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Prüfablauf

Comments

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  • Official comment
    Miriam dos Santos Coelho

    Antwort Michael Wahl:

    Wenn Sie Webseite und Software prüfen wollen, gibt es Standards – diese Standards sind abzuprüfen, die schreiben aber nicht vor wie man das genau macht. Die sagen nicht: Nimm dieses Tool oder nimm dieses Tool nicht. Es gibt natürlich Erfahrungen. Da Sie jetzt von einer öffentlichen Stelle sind, der Tipp: Sie haben im Saarland ja auch eine Überwachungsstelle, die ist beim Institut der Menschenrechte angesiedelt und vielleicht kommen Sie mal mit ihr auf uns zu und dann können wir Ihnen mal so einen Prüfbericht, der etwa 120 Seiten umfasst, mal zeigen und da kann man alles, was Webseiten angeht, erklären.

    Bei Software ist das noch komplizierter; da muss man sich erstmal die Frage stellen: Was will man prüfen? Mal als Beispiel: Wir könnten sagen, wir prüfen Word. Was prüfe ich denn in Word? Prüfe ich den Eingabe-Editor und normale Features wie speichern, ablegen, in PDF konvertieren, usw. oder will ich auch den Änderungsmodus prüfen oder die Einbindung von Pivot-Tabellen prüfen – dann: herzlichen Glückwunsch. Also Software ist ganz ganz spannend. Ich kann hier Werbung für unseren Ausschuss (Anm.: des BFIT Bund) machen, da gibt es auch eine Arbeitsgemeinschaft zum Thema Software, die sich mit diesen Themen beschäftigt, auch mit Ausschreibungen und vielen anderen Dingen, bei der man sich ganz einfach beteiligen kann, egal ob man von einer öffentlichen Stelle ist oder einer Hochschule.

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