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Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Fristen

Comments

3 comments

  • Official comment
    Miriam dos Santos Coelho

    Antwort von Michael Wahl:

    Also Sanktionen gibt es für die öffentlichen Stellen erstmal nicht. Jetzt wird es juristisch: Die Verbände können das erstmal tun. Da ist auch im Bundes-Behinderten-Gesetz so angelegt. Schlichtungsverfahren anstoßen, wenn eine Stelle besonders bockig ist und nichts macht. Da reagieren die auch drauf, also das wird dann geschlichtet, wenn das auch nichts bringt, dann kann im Wege einer Feststellungsklage eben festgestellt werden, dass es nicht barrierefrei ist. Das hört sich low-level an, ist es aber nicht. Eine öffentliche Stelle wird damit nicht gut leben können. Das ist nicht nur ein Image-Verlust, sondern sie verstößt dann quasi gegen ihr ureigenes Recht und damit macht sie sich auch fraglich. Es gibt aber keine Planungen, die ich kenne und ich wage jetzt auch mal in die Zukunft zu schauen: Das wird es erstmal nicht geben, dass die öffentliche Stelle wie beim Datenschutz so sanktioniert werden kann, dass es dann irgendwann mal finanzielle oder andere Strafen gibt. Aber das Mittel der Feststellungsklage ist schon kein schlechtes. Es gibt ja auch die Durchsetzungsstellen an die man sich wenden kann. Wir können Sie da auch gesetzlich beraten, wenn da Fragen offen sind: „Was mache ich als Nutzender, wenn ich auf einer Webseite nicht klar komme?“, „ich kann mich nicht beim Finanzamt anmelden“, „ich kann eine Software nicht benutzen“, etc. – da gibt es dann Durchsetzungsstellen, die beraten und die dann ins Schlichtungsverfahren gehen, etc.

    Und für den European Accessibility Act: Bei der Privatwirtschaft - das ist sehr komplex und ein anderes Thema, da gibt es auch Übergangsfristen. Und da kann es auch Strafen geben, wenn man als Händler, Importeur oder Hersteller seine Produkte und Dienstleistungen nicht barrierefrei anbietet. Da gibt dann einen gewissen Vorlauf und viele Fristen, da gibt es dann eine Marktüberwachung und die hat tatsächlich auch Zähne.

  • Miriam dos Santos Coelho

    Kommentar aus dem Publikum:

    Die Marktüberwachung... wo wird die denn angesiedelt sein? Auch bei euch (Anm.: BFIT Bund) oder gibt es da eine andere Institution?

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  • Miriam dos Santos Coelho

    Antwort Michael Wahl:

    Die ist leider nicht bei uns. Der Bund hat das den Ländern aufgegeben und die Länder können das frei entscheiden und das ist, offen gesagt, ein schwieriger Zustand, weil, wenn Sie sich vorstellen: Ihr Online-Produkt ist in Schleswig-Holstein gefertigt worden, wurde dann gerefurbished im Saarland und dann haben Sie es aber in Hessen gekauft: An wen wenden Sie sich? Aber es geht an die Länder und da wird auch in den nächsten Monaten und Jahren ganz klar sein, wo man sich als Verbraucher hinwenden kann. Wo das ist, ist föderalistisch geregelt und jedes Land kann das für sich selbst regeln. 

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