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Fehlerakzeptanz bei barrierefreien Dokumenten

Comments

2 comments

  • Official comment
    Miriam dos Santos Coelho

    Antwort von Birgit Peböck:

    Ich wüsste jetzt in Österreich von keinen Sanktionen, also bei der FFG ist die Monitoring-Stelle angesetzt, die auch berichtet und berät. Von Sanktionen wüsste ich nichts… es gibt ja also schon eine de facto Toleranz.

  • Miriam dos Santos Coelho

    Kommentar aus dem Publikum:

    Beim Thema Toleranz, wenn Sie über PDFs sprechen, da gibt es gerade im Bereich Archiv Ausnahmen, das ist in der BITV vorne drin. Wenn was als Archiv gilt, muss es nicht barrierefrei sein. Also die Richtlinie ist schon ziemlich gut ausgehandelt. Wenn es um Webseiten geht, liegt das auf Deutschland bezogen bei der BGG und der BITV, die explizit Arbeitsplätze mit in den Fokus nimmt und da kann es keine Ausnahmen geben. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Schwerbehinderten-Vertretung sich nicht damit zufrieden gibt, wenn man z.B. die Bundesagentur für Arbeit mit sechzigtausend Mitarbeitern nimmt, wenn die sagen „naja, das funktioniert jetzt eben nicht perfekt“. Andererseits: Das ist jetzt mal der rechtliche Rahmen. Wenn wir in die Praxis gehen; wir waren ja beim Thema Ausschreibung. Und da hat man genau dieses Problem: Man schreibt aus, geht zum Hersteller, fragt „Kriegt ihr das barrierefrei hin?“, dann sagen die „Nein“. Wenn man sie fragt „Können Sie garantieren, dass es in 5 Jahren barrierefrei ist?“ Dann sagen die auch „Nein, Garantien geben wir nicht ab“. Wenn man die fragt „Können Sie ein gewisses Budget einplanen, dass man gewisse Fehler beheben kann" oder "wir müssen ja auch über dynamische Inhalte sprechen“, da kommt man dann auf einen grünen Zweig. Aber da muss man dann wieder mit dem Vergabe-Recht aufpassen, weil man sich da natürlich nicht zu lang binden kann… da müssten wir dann ganz tief in das Thema EU-Vergaberecht gehen. Also Message: Gesetzlich gibt es gewisse Ausnahmen, Toleranz in der Umsetzung aber nicht. In der Praxis, wenn wir über die e-Akte sprechen, wird es mit Sicherheit in der Vergabe juristische Werkzeuge geben, denn es bringt ja auch keinem was, wenn man die Latte so hoch hängt, dass im Endeffekt die Vergabestelle auf dem Markt niemanden findet. Deswegen denke ich schon, dass es in der Praxis Wege gibt, dass man sich auf das beste umsetzbare Maß der Barrierefreiheit einigen kann. 

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